"Was ist schon ein Bankraub gegen die Gründung einer Bank?" (Bertolt Brecht)


Was Banken wirklich machen

"Es ist gut, daß die Bürger der Nation unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen, denn würden sie es verstehen, gäbe es, glaube ich, eine Revolution - vor morgen früh." (Henry Ford)

Immer noch glaubt ein erschreckend hoher Anteil von Menschen, daß Banken Spareinlagen verleihen. Das tun Banken jedoch nicht bzw. nur zum geringsten Teil.
Banken geben Kredit. Und das ist etwas gänzlich anderes.


Was geschieht, wenn eine Bank Kredit gibt?

Die Bank schreibt eine Zahl auf ein Konto. Und damit ist das, was für den Kreditnehmer Geld ist, in die Welt gekommen.* Korrekt im Fachjargon ist es "Buchgeld". Allgemein sind Kontostände Sichtguthaben - sie müssen auf Sicht, d. h. jederzeit und sofort auf Verlangen des Kontoinhabers von den Banken in Bargeld ausbezahlt werden. Tatsächlich könnte aber keine Bank ihre Sichtguthaben in Bargeld ausbezahlen, sondern bestenfalls einen Bruchteil je nach Kapitalausstattung des jeweiligen Bankinstituts. Die Ausbezahlung allen Buchgeldes (aller Kontostände) ist unmöglich, weil soviel Bargeld schlicht und einfach nicht existiert!
Kontostände sind somit Zahlungsversprechen, von denen bereits im Voraus feststeht, daß sie nicht eingehalten werden können. Vom praktischen Standpunkt her gesehen könnte man es als ungedeckten (bzw. kaum gedeckten) Scheck sehen. Wenn Sie als Privatperson einen ungedeckten Scheck ausstellen, dann fällt das unter (schweren) Betrug (StGB §147 Abs. 1). Banken machen das mit jeder Kreditgewährung. Banken haben somit das Recht zum schweren Betrug ohne Rechtsfolgen.
Prof. Franz Hörmann drückt es so aus: "Es gibt ein systemisches Betrugsmodell einer Institution, der in unserem Wirtschaftssystem das Monopol zur Geldschöpfung über Kredite eingeräumt wird." (Vollständiges Interview hier.) Dagegen richtet sich dieses Volksbegehren.
Des Weiteren gibt es noch ein auffallendes Mißverhältnis zwischen dem Wert der Leistung der Bank und der Leistung, die vom Kreditnehmer erwartet wird. Dazu ein praktisches Beispiel zur Veranschaulichung der Problematik.

*) Die Initiatoren des Volksbegehrens möchten anmerken, daß es sich bei Buchgeld nicht um "wirkliches Geld", sondern um ein Zahlungsversprechen handelt (es wird bloß in der Praxis gehandhabt, als wäre es Geld). Das mag als Pedanterie erscheinen, der Unterschied sollte jedoch evident sein: Im Falle von tatsächlichem Geld ist man nämlich im Besitz von Banknoten und Münzen (gesetzlichen Zahlungsmitteln), im Falle eines Zahlungsversprechens ist man im Besitz von nichts. Kontostände sind Buchgeld – also Zahlungsversprechen, diese sind kein gesetzlichen Zahlungsmittel. (Siehe auch: "Wie wird Geld geschaffen?")